Herzlich willkommen in der Abteilung Versorgungstechnik


In der Abteilung Versorgungstechnik werden Lehrlinge zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Spengler / Klempner in der 10. Jahrgangsstufe (Grundstufe) ausgebildet.

Die Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK dauert 3,5 Jahre. Es findet in allen Jahrgangsstufen Blockunterricht statt, jeweils 12 Wochen in den ersten drei Ausbildungsjahren und 2 Wochen im vierten Ausbildungsjahr. Die Blockpläne stehen im Eingangsprofil unter „Blockpläne“ zum Download bereit.
Unsere Schülerinnen und Schüler kommen aus der Stadt Passau, dem Landkreis Passau (ohne Lkr. Passau-Süd und Lkr. Passau-West) und dem Landkreis Freyung-Grafenau.

Ausbildungsberufsbild

Am 01. August 2016 trat die neue Ausbildungsverordnung für Anlagenmechaniker SHK in Kraft.

Das Ausbildungsberufsbild sieht zwei neue Berufsbildpositionen vor:

  • Durchführen von Hygienemaßnahmen
  • Gebäudemanagementsysteme

Die „Handlungsfelder“, in denen ein Betrieb bisher ausgebildet hat, werden in „Einsatzgebiete“ umbenannt. Folgende vier Einsatzgebiete werden unterschieden:

  • Sanitärtechnik
  • Heizungstechnik
  • Lüftungs- und Klimatechnik
  • Energie- und Umwelttechnik

Durch das Beibehalten der Einsatzgebiete (früher Handlungsfelder) können auch Betriebe ausbilden, die auf ein Einsatzgebiet spezialisiert sind.

Prüfungen

Mit der neuen Ausbildungsverordnung für Anlagenmechaniker SHK wurde auch die gestreckte Gesellenprüfung eingeführt, d.h. die Gesellenprüfung besteht aus den Teilen 1 (bisherige Zwischenprüfung) und 2 (bisherige Gesellenprüfung).

Die Gesellenprüfung Teil 1 wird vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt, geht mit 30 % in die Gesamtnote ein und beinhaltet den Prüfungsbereich Versorgungstechnik (Praxis + Theorie). Die Prüfungsdauer beträgt insgesamt sieben Stunden:

  • für die Praxisprüfung sind sechs Stunden vorgesehen; innerhalb dieser sechs Stunden findet ein Fachgespräch von 10 Minuten statt
  • für die theoretische Prüfung ist eine Stunde vorgesehen

Eine Wiederholung des ersten Teils der Gesellenprüfung kann erst nach Abschluss der Gesamtprüfung (Teil 1 und Teil 2) erfolgen und auch nur dann, wenn der Prüfling dort weniger als 50 % erreicht und die Gesellenprüfung insgesamt nicht bestanden hat. Die Wiederholung von Teil 1 kann dann zum nächsten Prüfungstermin erfolgen.

Die Gesellenprüfung Teil 2 wird am Ende der Berufsausbildung durchgeführt, geht mit 70 % in die Gesamtnote ein und beinhaltet folgende Prüfungsbereiche:

  • Kundenauftrag (Praxis): Prüfungsdauer 15 Stunden inklusive Fachgespräch, Gewichtung 35 %. Das Fachgespräch darf wie die Arbeitsaufgabe selbst aus mehreren Teilen bestehen; für das Fachgespräch ist eine Gewichtung von 20 % vorgesehen.
    Prüfungsinhalt sind das Errichten, Ändern, Instandhalten sowie die Inbetriebnahme eines versorgungstechnischen Systems, einer Anlage oder einer Baugruppe.
  • Arbeitsplanung (Theorie): Prüfungsdauer 150 Minuten, Gewichtung 15 %.
    Prüfungsinhalt sind das Anfertigen einer Arbeitsplanung zur Montage und Inbetriebnahme.
  • Systemanalyse und Instandhaltung (Theorie): Prüfungsdauer 90 Minuten, Gewichtung 10 %.
    Prüfungsinhalt ist die Beschreibung von Vorgehensweisen zur systematischen Eingrenzung und Behebung von Fehlern sowie Maßnahmen zur Instandhaltung.
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (Theorie): Prüfungsdauer 60 Minuten, Gewichtung 10 %.
    Prüfungsinhalt sind das Erkennen und Beurteilen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge in der Berufs- und Arbeitswelt.

Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:

  • Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens der Note „ausreichend“
  • Gesellenprüfung Teil 2 (vier Prüfbereiche) mit mindestens der Note „ausreichend“
  • Kundenauftrag von Gesellenprüfung Teil 2 mit mindestens der Note „ausreichend“
  • in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2, also Arbeitsplanung, Systemanalyse und Instandhaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde, mit mindestens der Note „ausreichend“
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Gesellenprüfung mit der Note „ungenügend“

Auf Antrag des Prüflings kann in einem der Prüfungsbereiche Arbeitsplanung, Systemanalyse und Instandhaltung oder Wirtschafts- und Sozialkunde eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden, wenn der Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Zeitliche Vorgaben der Prüfungstermine:

Die Gesellenprüfung Teil 1 findet vor den Pfingstferien, die Gesellenprüfung Teil 2 nach den Pfingstferien statt. Für die theoretische Prüfung der Gesellenprüfung Teil 1 ist ein einheitlicher Termin vorgesehen.