Örtlicher Personalrat
Mitbestimmung
Der Personalrat vertritt die Interessen der Lehrer und Angestellten gegenüber der "Leitung der Dienststelle", also der Schulleitung.
Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Personal- und sozialen Angelegenheiten.
Personalangelegenheiten (Einstellung, Höhergruppierung, Umsetzung, Arbeitszeit) bedürfen der Zustimmung des Personalrats. Ebenso verhält es sich mit technischen Neuerungen (z.B. Software), Neugestaltungen der Arbeitsplätze, Organisationsänderungen ...
Mitwirkungsrechte hat der Personalrat unter anderem bei Stellenausschreibungen, bei innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten sowie bei der Auflösung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen.
Im Alltag ist eine wichtige Aufgabe der Personalrätinnen und Personalräte, dass sie mit Beschäftigten in persönlichen Notlagen und Arbeitskonflikten vertrauliche Gespräche führen. Dabei können sie keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben, aber Vorschläge zur Konfliktlösung machen und die Kolleginnen und Kollegen bei schwierigen Terminen begleiten.
Die Rechtsgrundlage ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz. Die Angaben zu den allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung finden sich in Art. 69 Abs. 1 BayPVG. Weitere Infos ...
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