Herzlich willkommen in der Friseur-Abteilung

Friseure beraten die Kundschaft bei der Wahl einer passenden Frisur, sie schneiden und pflegen die Haare und gestalten Frisuren. Zum Aufgabenbereich der Friseure gehören aber auch Nagelpflege (Maniküre) und kosmetische Behandlungen.

Daher müssen Friseure und Friseurinnen viel Sinn für modisches Aussehen haben und die Wünsche ihrer Kunden kennen. Hinzu kommt natürlich handwerkliches Geschick, damit die Frisur, die Haarfarbe oder das Make-up auch wirklich passt.

Eine ausführliche Beschreibung der Ausbildungsinhalte im Friseurberuf findet sich in der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur“, auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit oder unter www.hwkno.de.

Unterrichtsfächer und Lernfelder ▼

Neben den allgemeinbildenden Fächern Religion, Deutsch und Sozialkunde wird der fachliche Unterricht handlungsorientiert in 13 Lernfeldern erteilt. Die theoretischen Lerninhalte sind dabei eng mit der praktischen Anwendung verbunden. In den einzelnen Jahrgangsstufen werden die folgenden Lernfelder unterrichtet:

10. Klasse (1. Lehrjahr):

  1. In Ausbildung u. Beruf orientieren;
  2. Kunden empfangen, betreuen und beraten;
  3. Haare und Kopfhaut pflegen;
  4. Frisuren empfehlen;
  5. Haare schneiden;
  6. Frisuren erstellen;

11. Klasse (2. Lehrjahr):

  1. Haare dauerhaft umformen
  2. Haare tönen;
  3. Haare färben und blondieren;
  4. Hände und Nägel pflegen und gestalten

12. Klasse (3. Lehrjahr):

  1. Haut dekorativ gestalten;
  2. Betriebliche Prozesse mitgestalten;
  3. Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

Berufsschule - Unterricht ▼

Der Unterricht findet ab dem Schuljahr 2023/24 als Blockunterricht statt. 

Die Auszubildenden besuchen die Berufsschule

  • im 1. Lehrjahr  an 13 Blockwochen,
  • im 2. und 3. Lehrjahr jeweils an 10 Blockwochen.

Gesellenprüfungen ▼

Im Friseurhandwerk findet eine gestreckte Gesellenprüfung statt.
Das heißt, dass nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit der erste Teil der Gesellenprüfung abgelegt wird, am Ende der Ausbildung dann den zweite Teil.

Für eine optimale Prüfungsvorbereitung führen wir in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden Informations-Veranstaltungen durch, sowohl für Teil 1 der Prüfung sowie für Teil 2.

Hier wird alles über die Aufgabenstellung, den Prüfungsablauf, die Modellauswahl durchgesprochen.

Gesellenprüfung Teil 1

  • Haar- und Kopfhaut beurteilen, reinigen und pflegen
  • Kopfhaut mit verschiedenen Techniken massieren (Herrenmodell)
  • Haare mit verschiedenen Umformungstechniken gestalten
  • Haare mit klassischen Techniken schneiden (Damenmodell)
  • Frisurengestaltung mit zwei Einlegetechniken
  • Situatives Fachgespräch
  • Ausführen einer klassischen Friseurarbeit am Herren einschließlich Föhnen
  • Theoretische Prüfung

Gesellenprüfung Teil 2

  • Beratungsgespräch
  • Haarfarbe in Farbtiefe und -richtung verändern
  • Haare mit modernen Techniken schneiden (Damenmodell)
  • Styling- und Finishtechniken einsetzen
  • Kosmetische Behandlungen durchführen (Make-up)
  • Wahlqualifikation: Pflegende Kosmetik / Visagistik Langhaarfrisuren Nageldesign / -Modellage Haarersatz Coloration
  • Ausführen einer modernen Friseurarbeit am Herren
  • Theorie Friseurtechniken
  • Theorie Betriebsorganisation
  • Theorie Wirtschaft und Soziales

Zusatzangebote ▼

im Rahmen unseres Unterrichts führen wir folgende Projekte durch:

Praxis - Prüfungs -Vorbereitungskurse für Herrenhaarschnitte:

  • waschen
  • Fasson Haarschnitt
  • Föhnen einer Bombage       

Organisiert von der Friseur Innung und Kreishandwerkerschaft Passau (https://www.khs-passau.de bzw. https://www.khs-passau.de)

Informationsveranstaltungen über Prüfungen:

  • Termine
  • Zeitmanagement
  • Prüfungsmappen
  • Ablauf einer Prüfung Theorie und Praxis

Kurse über ergonomisches Arbeiten am Arbeitsplatz

  • angeboten von der AOK

Schulungen über Hautschutz

  • Angebot von der Berufsgenossenschaft

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ▼

Der Ausbildungsbetrieb ist gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet, den Lehrling zum Besuch überbetrieblicher Maßnahmen freizustellen.

Die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sind somit kein freiwilliges Angebot an den Lehrherrn oder Lehrling, sondern sie sind ein verpflichtender Bestandteil der Berufsausbildung im Handwerk.

Quelle: https://www.hwkno.de/artikel/uelu-76,3274,916.html

Sprengelzuordnung ▼

 

Zuständig ist die Berufsschule 1 für folgende Städte und Gemeinden:

  • Stadt und Landkreis Passau
  • Landkreis Freyung-Grafenau (ehemaliger Lkr. Wolfstein):
    Städte: Freyung, Waldkirchen
    Märkte Röhrnbach, Perlesreut
    Gemeinden: Fürsteneck, Grainet, Haidmühle, Hinterschmiding, Hohenau, Jandelsbrunn; Mauth, Neureichenau, Phillippsreut, Ringelai
  • Landkreis Rottal-Inn (ehemaliger Lkr. Pfarrkirchen):
    Städte: Pfarrkirchen, Simbach a. Inn
    Märkte: Bad Birnbach, Tann, Triftern
    Gemeinden: Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Julbach, Kirchdorf a. Inn, Postmünster, Reut, Stubenberg, Wittibreut, Zeilarn