Die Meldung über Ihre Abwesenheit muss bis spätestens 10 Uhr erfolgen.
Die vom Betrieb unterschriebene Entschuldigung entfällt, wenn eine Betriebs-E-Mailadresse (z.B. des Ausbilders) angegeben wurde.
Eine AU-Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist zwingend erforderlich, wenn an diesem Tag ein Leistungsnachweis angekündigt wurde oder die Abwesenheit länger als drei Tage dauert. Die AU muss innerhalb von 10 Tagen vorliegen (unabhängig von Ferien oder Blockunterricht), ansonsten ist das Versäumnis schuldhaft.
Termine
26.05.2022
Christi Himmelfahrt
30.05.2022
Amtseinführung der neuen Schulleiterin Heide Freudenstein