Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (BAF)

Integration an der Berufsschule
Um berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen eine Perspektive hin zu einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen, sind im Rahmen einer ein- bis zweijährigen Berufsvorbereitungsphase besondere Konzepte an den Berufsschulen erforderlich. Diese berücksichtigen in adäquater Weise die Besonderheiten dieser Schülergruppe, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und die unterrichtlichen Bedürfnisse von berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen, gerade im Bereich der Sprachförderung.
Seit März 2015 bietet die Staatliche Berufsschule I Passau berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen sprachliche Förderung und praktische Berufsvorbereitung an. Die Jugendlichen, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Heimatorte, -länder und ihre Familien verlassen mussten, werden nicht nur sprachlich und fachlich gefördert, sondern auch dabei unterstützt, sich persönlich weiterzuentwickeln.
Zunächst ist das Ziel in einer Berufsintegrationsvorklasse (BIKV) vorrangig, die deutsche Sprache zu erlernen. Unterstützt werden hierbei die SchülerInnen sowohl von Berufsschullehrkräften als auch von Lehrern mit der Qualifikation „Deutsch als Zweitsprache“, die der Kooperationspartner stellt, der über Sozialpädagogen außerdem die Betreuung und Beratung der SchülerInnen sowie die Bewältigung der organisatorischen Aufgaben gewährleistet.
Im zweiten Schuljahr absolvieren die jungen Asylbewerber und Flüchtlinge die Berufsintegrationsklasse BIK zur Erreichung der Ausbildungsreife. Zudem erwerben die SchülerInnen bei erfolgreichem Abschluss der Berufsintegrationsklasse automatisch den Mittelschulabschluss bzw. haben die Option, als externe Teilnehmer an Mittelschulen den Quali abzulegen.